Aktuelles
Die Übersicht über die Krankenkassenprämien wird immer
komplizierter, weil alle
Kassen viele Versicherungsmodelle anbieten.
Alle Prämien für Ihr gewünschtes Versicherungsmodell können Sie
hier nachschauen.
Sparen Sie Prämien im Hausarztmodell Xundart.
Spar-Tipps
des Ärzteforums Wil
Sie können die Kasse wechseln
wenn Sie für die Grundversicherung zuviel bezahlen.
Kündigungsfrist:
Ab Erhalt Ihrer Prämienmitteilung für das Jahr 2009 haben Sie 30 Tage Zeit, um bei Ihrer jetzigen Kasse zu kündigen und in eine günstigere Kasse einzutreten.
Merke:
In die obligatorische Grundversicherung muss Sie jede Krankenkasse ohne Vorbehalt aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Sie können mit einer höheren Franchise sparen
Wählen Sie die Franchise Fr. 300.- wenn Sie regelmässig den Arzt konsultieren müssen.
Wählen Sie die Franchise bis Fr. 2500.- wenn Sie selten krank sind und in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Versichern Sie sich optimal
Fragen
Sie Ihre Kasse, welche weiteren Vergünstigungen angeboten werden (Familienrabatte,
Ausbildungsrabatte etc.).
Schliessen Sie nur Zusatzversicherungen ab, die Ihren
Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.
Wählen Sie das Hausarztmodell
Sie müssen gewisse Einschränkungen
bei der freien Arztwahl in Kauf nehmen, können aber bei Ihrem vertrauten
Hausarzt bleiben.
Sie erhalten auf die Prämie aller Franchise-Stufen einen Rabatt gemäss obiger Tabelle, zum Teil auch auf die Zusatzversicherungen!
Prämienverbilligungen
Wenn
Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, haben Sie Anspruch
auf eine Prämienverbilligung durch den Wohnkanton.
Falls Sie kein Anmeldeformular
erhalten, aber davon ausgehen, einen Anspruch zu haben, verlangen Sie das Formular
bei der Gemeindeverwaltung (AHV-Zweig-stelle) ihres Wohnortes.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt
oder Ihre Krankenkasse .
Der Neue Aerztetarif TARMED ...........
...bringt für uns und für Sie grosse Umstellungen.
1. Der Tarif gilt ab 1.1.2004 für alle ambulanten Behandlungen in der ganzen Schweiz. In Bezug auf Unfälle gilt für jede Leistung schweizweit der gleiche Preis. Nicht so bei Krankheit. Dort werden sich (immer noch) von Kanton zu Kanton verschiedene Preise für die gleiche Leistung ergeben.
7. Im Kanton St.Gallen geht neu, wie in praktisch allen andern Kantonen, die Rechnung direkt an den Patienten. Die Rechnung ist bezeichnet mit "Rückforderungsbeleg". Senden Sie die Rückforderungsbelege an Ihre Krankenkasse, sobald ihr Totalbetrag im Jahr Ihre Franchise übersteigt. Die Krankenkasse vergütet Ihnen dann die Rechnung abzüglich Franchise und Selbstbehalt.