Aktuelles


Krankenkassenprämien 2011

Die Übersicht über die Krankenkassenprämien wird immer komplizierter, weil alle
Kassen viele Versicherungsmodelle anbieten.
Alle Prämien für Ihr gewünschtes Versicherungsmodell können Sie
hier nachschauen.


Sparen Sie Prämien im Hausarztmodell Xundart.
 

 



Spar-Tipps des Ärzteforums Wil

Sie können die Kasse wechseln

wenn Sie für die Grundversicherung zuviel bezahlen.

Kündigungsfrist:

Ab Erhalt Ihrer Prämienmitteilung für das Jahr 2009 haben Sie 30 Tage Zeit, um bei Ihrer jetzigen Kasse zu kündigen und in eine günstigere Kasse einzutreten.

Merke:

In die obligatorische Grundversicherung muss Sie jede Krankenkasse ohne Vorbehalt aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Sie können mit einer höheren Franchise sparen

Wählen Sie die Franchise Fr. 300.- wenn Sie regelmässig den Arzt konsultieren müssen.

Wählen Sie die Franchise bis Fr. 2500.- wenn Sie selten krank sind und in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Versichern Sie sich optimal

Fragen Sie Ihre Kasse, welche weiteren Vergünstigungen angeboten werden (Familienrabatte, Ausbildungsrabatte etc.).
Schliessen Sie nur Zusatzversicherungen ab, die Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.

Wählen Sie das Hausarztmodell

Sie müssen gewisse Einschränkungen bei der freien Arztwahl in Kauf nehmen, können aber bei Ihrem vertrauten Hausarzt bleiben.

Sie erhalten auf die Prämie aller Franchise-Stufen einen Rabatt gemäss obiger Tabelle, zum Teil auch auf die Zusatzversicherungen!

Prämienverbilligungen

Wenn Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, haben Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung durch den Wohnkanton.
Falls Sie kein Anmeldeformular erhalten, aber davon ausgehen, einen Anspruch zu haben, verlangen Sie das Formular bei der Gemeindeverwaltung (AHV-Zweig-stelle) ihres Wohnortes.

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse .

 


Tarmed

Der Neue Aerztetarif TARMED ...........

...bringt für uns und für Sie grosse Umstellungen.

Das Wichtigste in Kürze:

1. Der Tarif gilt ab 1.1.2004 für alle ambulanten Behandlungen in der ganzen Schweiz. In Bezug auf Unfälle gilt für jede Leistung schweizweit der gleiche Preis. Nicht so bei Krankheit. Dort werden sich (immer noch) von Kanton zu Kanton verschiedene Preise für die gleiche Leistung ergeben.

2. Sie werden auf den Abrechnungen eine Fülle von Daten und Zahlen vorfinden. Die Anwendung des Tarifs ist äusserst kompliziert, umfasst er doch 4500 Leistungsnummern. Da die Rechnungen in Zukunft elektronisch an die Versicherer verschickt werden, müssen diverse Zahlen auf die Rechnungen, so auch Ihre Versicherten-Nummer.

Ihr Arzt benötigt Ihre Versicherten-Nummer der Krankenkasse. Geben Sie diese Ihrem Hausarzt an, falls Sie es noch nicht getan haben. Bei Kassenwechsel informieren Sie bitte Ihren Hausarzt über die neue Kasse und Nummer.

Bringen Sie dem Notfallarzt immer das Krankenkassen-Kärtchen mit! Noch besser: Tragen Sie es immer auf sich.

3. Wir Aerzte müssen Konsultationen und Besuche neu in 5-Minuten-Schritten abrechnen. Angefangene 5 Minuten werden aufgerundet, sodass in der Rechnung etwas höhere Minutenzahlen resultieren als effektiv. Hinzu kommen Wegentschädigungen und Arbeiten in Abwesenheit des Patienten.

4. Der Begriff Notfall wurde neu definiert. Wenn Sie sofort einen Arzt benötigen und dieser sich sofort mit Ihnen befasst, handelt es sich um einen Notfall im Sinne des Tarifs. Für diesen wirklich dringlichen Notfall werden Zuschläge zum üblichen Aufwand zwischen 30 und 180.- Franken berechnet je nach Tageszeit des Notfalltelefons,der Notfallkonsultation oder des Notfallbesuchs. Andere Leistungen wie Labor und Technik werden hingegen billiger.

5. Auf Ihrer Rechnung werden Sie noch andere Tarife antreffen, z.B. Analysenliste für Laborleistungen, Mittel-und Gegenständeliste (MIGEL) für Verbrauchsmaterial, Physiotherapietarif und Medikamentenpreise.

6. Der neue Tarif soll kostenneutral eingeführt werden, d.h. die Gesamtkosten sollen im Kanton gegenüber den Vorjahren weder höher noch tiefer ausfallen.

7. Im Kanton St.Gallen geht neu, wie in praktisch allen andern Kantonen, die Rechnung direkt an den Patienten. Die Rechnung ist bezeichnet mit "Rückforderungsbeleg". Senden Sie die Rückforderungsbelege an Ihre Krankenkasse, sobald ihr Totalbetrag im Jahr Ihre Franchise übersteigt. Die Krankenkasse vergütet Ihnen dann die Rechnung abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

                                                                                        Ihr Praxis-Team